aktualisiert:
18. August 2010
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief,
25.7.2010
Antimonopolisten
wollen
Wassermonopole kontrollieren
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Einmal
mehr wird das Biedermeier unter den deutschen Wasserversorgern gegeißelt – diesmal
von der Monopolkommission. Die Wasserversorgungslandschaft sei viel
zu kleinteilig parzelliert, meint die Monopolkommission in ihrem 18.
Hauptgutachten vom Juli 2010.
Die „extrem
kleinteilige Struktur der Trinkwasserversorgung“ lasse vermuten, „dass
sich durch die Zusammenlegung von Wasserverteilnetzen und/oder
die Zusammenlegung
von Netzverwaltungen erhebliche Größenvorteile heben
und weitere Kostendegressionspotenziale ausnutzen lassen“,
schreiben die Wettbewerbshüter.
Tatsächlich
wird man weiterhin über
Kooperationen und eine intensivere Zusammenarbeit von Wasserversorgern
diskutieren müssen. Aber während die einen Marktradikalen
die Zersplitterung in 6.500 Wasserversorger beklagen, sind die
anderen Marktradikalen fleißig dabei, mit Ausschreibungsverpflichtungen
der interkommunalen Zusammenarbeit in Form von Wasser- und Abwasserverbänden
Knüppel zwischen die Beine zu werfen (siehe
RUNDBR. 897/1-2).
Die
Monopolkommission jedenfalls will es nicht bei einer Aufforderung zu
mehr Fusionen bleiben lassen. Darüber hinaus fordern die
Wettbewerbshüter,
eine „Entgeltregulierung“ in der Wasserwirtschaft – und
zwar am besten in Form einer Anreizregulierung wie man sie bereits
im Strommarkt kennt (s. RUNDBR. 918/2,
839/2-3, 829, 828).
Dazu
sollen nach den Vorstellungen der Monopolkommission durch die
Bundesnetzagentur bundesweit die Wasserpreise und –gebühren
aller Wasserversorger in Deutschland erhoben werden. Aus diesem
Datenwust sollen dann
für
vergleichbare Wasserversorger zulässige Höchstpreise
und –gebühren
(„Erlösobergrenzen“) herausdestilliert werden.
Und diese Höchstpreise sollen dann sukzessive gesenkt
werden, um die Wassermonopolisten zu zwingen, deutlich mehr
Effizienzpotenziale
als
bislang auszuschöpfen. Diese Anreizregulierung sei dringend
erforderlich, weil es sich die Wasserwerksdirektoren in ihren
Monopolen bequem gemacht
hätten. Die Monopolkommission will in der Wasserwerker-Szene „erhebliche
produktive Ineffizienzen“ beobachtet haben.
Die
Anreizregulierung soll ausdrücklich von der Bundesnetzagentur und nicht
von den Landeskartellbehörden gemanaged werden:
„Wichtiger
Grund hierfür ist, dass die Bundesnetzagentur als eine
unabhängige Behörde von politischer Einflussnahme
weniger berührt
ist als zumindest einige der Regulierungsinstitutionen auf
der Ebene der Bundesländer“,
lässt
die Monopolkommission ihr Misstrauen gegen die politisch formbaren
Weicheier in einigen Länderkartellbehörden erkennen.
„Hammer
und Nagel“
Zu
den Ambitionen der Bundesnetzagentur, ein bundesweites Preisregulierungsregime über
die Wasserwerke zu errichten, sagte der Dr. MICHAEL REINHARDT,
Juraprofessor in Trier, anlässlich der Mitgliederversammlung
der Allianz öffentliche Wasserwirtschaft:
„Wenn ich in meinem Werkzeugkasten nur einen Hammer
habe, sieht jedes
Problem wie ein Nagel aus.“
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Kartellwächter
sollen auch über rein
kommunale Wasserversorger wachen
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Dass die Monopolkommission,
die Landeskartellämter und die Bundesnetzagentur schon aus
formalen Gründen für die kommunalen Eigen- und Regiebetriebe
gar nicht zuständig sind, lässt die Monopolkommission
nicht gelten. Dass Kartellbehörden nur für Wasserversorger
in GmbH- und AG-Form, die Preise statt Gebühren erheben, zuständig
sein sollen, sei „bei genauerer, unvoreingenommener Betrachtung
wenig überzeugend“.
Dafür, dass
auf der einen Seite kommunale Eigen- und Regiebetriebe von der Kommunalaufsicht
sowie
auf der anderen Seite GmbHs und Aktiengesellschaften von den Kartellbehördenbehörden überwacht
werden, hat die Monopolkommission folgende Erklärung. Wenn
die Kartellämter auch den kommunalen Betrieben auf die Finger
schauen dürften, würde sich „die politische Schwierigkeit“ ergeben,
„dass
das Wirtschaftsministerium eines Bundeslandes, dem die Kartellaufsicht
obliegt, gegen nachgeordnete Behörden des Innenministerium
desselben Bundeslandes, die die Kommunalaufsicht obliegt, vorzugehen
hätte“.
Weil es nach Ansicht
der Monopolkommission jetzt schon Zugriffsmöglichkeiten
der Kartellbehörden auf Gebühren erhebende kommunale
Eigen- und Regiebetriebe gibt, fordert die Monopolkommission
Verbraucher und Verbraucherverbände auf, sich bei „missbräuchlich überhöhten
Gebühren“ sofort an die Kartellbehörden zu
wenden, um „Rechtsschutz“ gegen die ineffizienten
Wasserversorger zu erlangen.
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Wasserversorger
und Umweltverbände
kritisieren Monopolkommission
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Anlässlich
der Pressekonferenz der Monopolkommission zur „Neuordnung“ und „Konsolidierung“ des
deutschen „Wassermarktes“ am 14. Juli 2010 haben die
Wasserversorger und die Umweltverbände in einer gemeinsamen
Pressemitteilung Widerstand
gegen eine „Anreizregulierung“ à la Monopolkommission
angekündigt. Zwar beteuere die Monopolkommission, dass durch
eine Anreizregulierung die hohen Trinkwasserstandards in Deutschland
nicht heruntergeschraubt werden sollten. Wenn die Wasserwerke aber
pauschal gezwungen würden, die Preise kontinuierlich zu senken,
sei
„eine nachhaltige Wasserwirtschaft nicht mehr möglich.
Der allergrößte Teil der Kosten, etwa 80 Prozent, wird
verursacht durch Instandhaltung und Erneuerung der Rohrleitungen
und der technischen Anlagen. Bei einem derartigen Einsparungsdruck
wäre das Verlottern-Lassen des Leitungsnetzes schon vorprogrammiert“,
erklärte beispielsweise VERONIKA BAIER von „Wasser in
Bürgerhand“ zum Ansinnen der Monopolkommission.
Gemeinsame
Pressemitteilung von Wasser in Bürgerhand (wib), Grüner
Liga, BUND, BBU, Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und Bundesverband
der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
Das
Monopolgutachten zum nachlesen…
unter
dem Titel „Mehr Wettbewerb – weniger
Ausnahmen!“ in Kurz- und
Langfassung kann heruntergeladen werden von der
Homepage
www.monopolkommission.de
Die
Bundesregierung wird zum Gutachten der Monopolkommission
nach „sorgfältiger“ Prüfung und „nach
Konsultation der Wirtschaft“ eine Stellungnahme beschließen
und diese dem Bundestag und Bundesrat bis Ende 2010 vorlegen.
- Neu in die Monopolkommission hat Bundeswirtschaftsminister
RAINER BRÜDERLE das K+S-Vorstandsmitglied Dr. THOMAS
NÖCKER berufen. Die K+S AG ist Verursacher der enormen
Salzbelastung von Werra und Weser.
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
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