aktualisiert:
13. Juli 2021
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief Nr. 1180, 27. Juni 2021
Trinkwasser: Eine Reglementierung
fluorierter Chemikalien steht an
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Für den 2. Juni 2021 hatte das IWW-Zentrum Wasser in Mülheim an der Ruhr zu einem online-Seminar zur neuen EU-Trinkwasserrichtlinie (s. RUNDBR. 1175/2, 1045/1-2) eingeladen. Eine der Aussagen auf dem Seminar: Die neue Trinkwasserrichtlinie wird eine Reglementierung der poly- und perfluorierten Chemikalien nach sich ziehen - und die wird sich gewaschen haben: Zur Diskussion würden ultrascharfe Grenzwerte stehen. Derzeit würden sich die fluorierten Chemikalien noch auf einer Beobachterliste (Watchlist) befinden. Zur Auswahl würden zwei Parameter stehen:
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„PFAS, gesamt“ - also der Gesamtheit der poly- und perfluorierten Alkylsubstanzen - mit einem Grenzwert von 0,5 µg/l. Da es hunderte wenn nicht tausende PFAS geben würde, sei dieser Parameter kaum zu handhaben. Für die meisten PFAS-Spezies seien noch keine Analyseverfahren vorhanden.
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„Summe der PFAS“ mit einem Grenzwert von 0,1 µg/l. Dabei handele es sich um einen Summenwert aus rd. 20 ausgewählten PFAS.
Dr. Ulrich Borchers, Leiter der Wasserqualitätsab-teilung beim IWW, ging davon aus, dass sich die EU-Mitgliedsstaaten für den weniger komplexen Parameter „Summe der PFAS“ entscheiden werden.
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Ultrascharfe Grenzwertfestsetzung
für fluorierte Chemikalien
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Für vier PFAS mit besonders hoher gesundheitlicher Relevanz sei ein Grenzwert im Gespräch, den man „als dicken Brocken“ einstufen müsse. Vorgesehen sei nämlich eine Limitierung auf nur noch 2,2 Nanogramm pro Liter (0,0022 µg/l). Noch nie sei ein so niedriger Wert für einen Trinkwasserschadstoff festgelegt worden. Die 2,2 ng/l würden gelten für:
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Perfluoroctansäure (PFOA)
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Perflurnonansäure (PFNA)
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Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS)
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Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)
Vergleichend machte Borchers darauf aufmerksam, dass in Deutschland für diese Substanzen derzeit noch ein Leitwert von 50 ng/l gelten würde. Im unteren Nanogramm-Bereich seien diese Substanzen analytisch noch gar nicht nachzuweisen. Insofern sei vorstellbar, dass es zu einem zeitlich gestaffelten Stufenkonzept kommen könnte. Man könnte sich dann schrittweise den jetzt diskutierten Grenzwerten annähern - in Abhängigkeit der Fortschritte bei der PFAS-Analytik.
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Nanogramm-Grenzwerte:
Ein Problem für die Wasserversorger
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Dem IWW steht auf Grund seiner Trinkwasseruntersuchungen ein großer Datenbestand zur Verfügung. Basierend auf diesem Datenbestand hat man in Mülheim a.d.R. ausgerechnet, wie viele Wasserversorger von einer Überschreitung der unterschiedlichen PFAS-Grenzwerte betroffen sein könnten. Legt man den Parameter „PFAS-Gesamt“ mit 0,1 µg/l zu Grunde, dann wäre der Grenzwert in 0,3 Prozent der Fälle überschritten. Legt man demgegenüber die deutlich schärferen Schwellenwerte der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit nur noch 2,2 ng/l der Auswertung zu Grunde, wäre dieser Wert in etwa 20 Prozent aller Fälle überschritten. Die dazu ausgewertete Probezahl lag bei 582 Proben. Die Voraussage von Dr. Borchers: Bei einer Überschreitungshäufigkeit von 20 Prozent bekäme man ein Problem. Dann bestehe „Handlungsbedarf“.
AbonnentInnen des BBU-WASSER-RUNDBRIEFS können via nik@akwasser.de kostenlos einen ausführlichen Tagungsbericht zu dem IWW-Trinkwas-serrichtlinien-Seminar anfordern.
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