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16. Oktober 2007

 

 

 

 

 

 

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  Recht und Unrecht  

WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 8.10.2007

 

Die „Nutzer“ sollen
im Wasserwerk mitreden dürfen

 

Gegenüber den Normungsbemühungen des Technischen Komitees 224 der Internationalen Standardisierungs- Organisation (ISO) wurde jahrelang der Verdacht gehegt, dass die drei Normenwürfe

  • ISO 24510, Activities relating to drinking water and wastewater services — Guidelines for the assessment and for the improvement of the service to users
  • ISO 24511, Guidelines for the management of wastewater utilities and for the assessment of wastewater services
  • ISO 24512, Guidelines for the management of drinking water utilities and for the assessment of drinking water services

vorwiegend dazu dienen könnten, den französischen Wassermultis das Geschäft zu erleichtern - zumal VEOLIA und SUEZ die Arbeit von TC224 mit nicht unerheblichen Geldbeträgen gesponsert hatten (s. RUNDBR. 825/1-3, 783/1-2, 769/2-3, 737/3, 666 und 661).

Inzwischen scheint die internationale Wasserwelt aber ihren Frieden mit den Normentwürfen gemacht zu haben. Es scheint so, dass in der jetzt erfolgenden Schlussabstimmung („FDISUmfrage“) die Normentwürfe - bis auf kleine redaktionelle Änderungen - von den nationalen Normungsgremien durchgewinkt werden.

Aus der Sicht der Umweltverbände haben die Normen den Charme, dass sie eine weitgehende Beteiligung der Kunden von Wasser- und Abwasserbetrieben am Geschäftsgebaren der Wasser- und Abwasserunternehmen beinhalten (vgl. 863/3-4). U.a. ist das Management von Wasser- und Abwasserbetrieben dazu angehalten, sich aktiv um ein gutes Verhältnis zu den Kunden zu bemühen (Zi. 6.5: „Promoting a good relationsship with users“). Hierzu gehört u.a. die Erstellung eines Schemas zur Beteiligung der Nutzer („Participation scheme for users“)(siehe Kasten).

 


Beteiligungsrechte für Stakeholder,
Communities und User

Die Normentwürfe sehen vor, dass nicht nur den direkten Kunden („User“), sondern auch “Stakeholdern” Beteiligungsrechte eingeräumt werden sollen, wenn es um die Geschäftspolitik von Wasser- und Abwasserunternehmen geht. Zu den „Stakeholdern“ gehören lt. Zi. 2.47 neben Finanzinstitutionen (“Heuschrecken”?) u.a. auch Umweltverbände. Ferner soll das Management auf die “Community” (2.7) zugehen, die Interesse an den Wasser- und Abwasserdienstleistungen auf dem jeweiligen Gemeindegebiet haben könnte:

6.5.9 Community activities
The assessment criteria include:
existence of a policy for community participation by the water utility, stakeholders involved directly in activities with the water or wastewater service (visits to operating facilities, school programmes, information packs distributed, etc.).

6.5.10 Participation of the users
The assessment criteria include:
existence of a legal framework or collective agreements to establish user’s participation, degree of user participation in consultation processes regarding the governance of the service, interventions delivered by users’ committees.


 

Vom Bürger zum “User”

 
In der FDIS-Abstimmungssitzung des DIN haben wir am 27.09.07 darauf hingewiesen, dass in der Diktion der Normentwürfe aus Sicht der deutschen Umweltverbände eine Begriffsverschiebung hin zu einer angloamerikanischen Dienstleistungsphilosophie stattgefunden habe. Während in der Tradition der kommunalen Daseinsvorsorge in Deutschland die Bürger an den Geschicken der kommunalen Wasser- und Abwasserbetrieben zu beteiligen sind, kommt „der Bürger“ in den Normentwürfen gar nicht mehr vor. Die Rede ist nur noch von „Kunden“ („Customer“) und Nutzern („User“) - also von Personen, die über einen Dienstleistungsvertrag mit dem jeweiligen Wasser- und Abwasserunternehmen verbunden sind. Ein „User“ ist unserer Auffassung etwas ganz anderes als ein Bürger, der in der Bürgerkommune (über den Gemeinderat oder gfs. auch über ein Bürgerbegehren) über die Geschicke von kommunalen Wasser- und Abwasserbetrieben mitentscheiden kann. Möglicherweise sind diese Unterschiede derzeit nur theoretischer Art - denn welche BürgerInnen interessieren sich schon für kommunale Wasser- und Abwasserpolitik.
Gleichwohl hat das von uns artikulierte Misstrauen gegenüber der Transformation der Bürgerbeteiligung auf ein reines Dienstleistungsverhältnis bei den im DIN vertretenen Wasser- und Abwasserwerkern einen gewissen Widerhall gefunden. Wenn die drei ISO-Normen „nach Europa“ kommen, soll der Unterschied zwischen Bürger und „User“ berücksichtigt werden. Denn in Europa müssen die Normen vom CEN (der europäischen Normungsinstitution) nicht 1:1 übernommen werden. Die ISO-Normen können an die Verhältnisse in Europa angepasst werden.
(Die drei ISO-Normentwürfe können in der aktuellen FDIS-Version von interessierten RUNDBRIEF-LeserInnen via nik@akwasser.de kostenlos angefordert werden.)

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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