aktualisiert:
16. Oktober 2007
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Recht
und Unrecht |
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief,
8.10.2007
Die „Nutzer“ sollen
im Wasserwerk mitreden dürfen
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Gegenüber
den Normungsbemühungen des
Technischen Komitees 224 der Internationalen Standardisierungs-
Organisation (ISO) wurde jahrelang der Verdacht gehegt,
dass die drei Normenwürfe
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ISO 24510, Activities relating to drinking water and
wastewater services — Guidelines for the assessment
and for the improvement of the service to users
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ISO 24511, Guidelines for the management of
wastewater utilities and for the assessment of wastewater services
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ISO 24512, Guidelines for the management of
drinking water utilities and for the assessment of drinking water services
vorwiegend
dazu dienen könnten, den französischen
Wassermultis das Geschäft zu erleichtern -
zumal VEOLIA und SUEZ die Arbeit von TC224 mit nicht
unerheblichen Geldbeträgen
gesponsert hatten
(s. RUNDBR. 825/1-3, 783/1-2, 769/2-3,
737/3,
666 und 661).
Inzwischen scheint
die internationale Wasserwelt aber ihren Frieden
mit den Normentwürfen gemacht
zu haben. Es scheint so,
dass in der
jetzt erfolgenden Schlussabstimmung
(„FDISUmfrage“) die
Normentwürfe - bis
auf kleine redaktionelle Änderungen
- von den nationalen Normungsgremien durchgewinkt werden.
Aus der Sicht der
Umweltverbände haben die Normen den Charme, dass
sie eine weitgehende Beteiligung der Kunden
von Wasser- und Abwasserbetrieben am Geschäftsgebaren
der Wasser- und Abwasserunternehmen beinhalten (vgl.
863/3-4). U.a. ist das Management von Wasser-
und Abwasserbetrieben dazu angehalten, sich aktiv
um ein gutes Verhältnis zu den Kunden zu bemühen
(Zi. 6.5: „Promoting
a good relationsship
with users“). Hierzu gehört
u.a. die Erstellung
eines Schemas zur Beteiligung der Nutzer
(„Participation scheme for users“)(siehe
Kasten).
Beteiligungsrechte
für Stakeholder,
Communities und User
Die Normentwürfe
sehen vor, dass nicht nur den direkten Kunden („User“),
sondern auch “Stakeholdern” Beteiligungsrechte
eingeräumt werden sollen, wenn es um die Geschäftspolitik
von Wasser- und Abwasserunternehmen geht. Zu den „Stakeholdern“ gehören
lt. Zi. 2.47 neben Finanzinstitutionen (“Heuschrecken”?)
u.a. auch Umweltverbände. Ferner soll das Management
auf die “Community” (2.7) zugehen, die Interesse
an den Wasser- und Abwasserdienstleistungen auf dem jeweiligen
Gemeindegebiet haben könnte:
6.5.9
Community activities
The assessment criteria include:
existence of a policy for community participation by the water utility, stakeholders
involved directly in activities with the water or wastewater service (visits
to operating facilities, school programmes, information packs distributed,
etc.).
6.5.10
Participation of the users
The assessment criteria include:
existence of a legal framework or collective agreements to establish user’s
participation, degree of user participation in consultation processes regarding
the governance of the service, interventions delivered by users’ committees.
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Vom
Bürger zum “User”
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In der FDIS-Abstimmungssitzung des DIN haben wir am 27.09.07 darauf
hingewiesen, dass in der Diktion der Normentwürfe aus
Sicht der deutschen Umweltverbände
eine Begriffsverschiebung hin zu einer angloamerikanischen Dienstleistungsphilosophie
stattgefunden habe. Während in der Tradition der kommunalen
Daseinsvorsorge in Deutschland die Bürger an den Geschicken
der kommunalen Wasser- und Abwasserbetrieben zu beteiligen
sind, kommt „der Bürger“ in den Normentwürfen
gar nicht mehr vor. Die Rede ist nur noch von „Kunden“ („Customer“)
und Nutzern („User“) - also von Personen, die über
einen Dienstleistungsvertrag mit dem jeweiligen Wasser-
und Abwasserunternehmen verbunden sind. Ein „User“ ist
unserer Auffassung etwas ganz anderes als ein Bürger,
der in der Bürgerkommune (über den Gemeinderat
oder gfs. auch über ein Bürgerbegehren) über
die Geschicke von kommunalen Wasser- und Abwasserbetrieben
mitentscheiden
kann. Möglicherweise sind diese Unterschiede derzeit
nur theoretischer Art - denn welche BürgerInnen interessieren
sich schon für kommunale Wasser- und Abwasserpolitik.
Gleichwohl hat das
von uns artikulierte Misstrauen gegenüber
der Transformation der Bürgerbeteiligung auf ein
reines Dienstleistungsverhältnis bei den im DIN vertretenen Wasser- und Abwasserwerkern
einen gewissen Widerhall gefunden. Wenn die drei ISO-Normen „nach
Europa“ kommen,
soll der Unterschied zwischen Bürger und „User“ berücksichtigt
werden. Denn in Europa müssen die Normen vom CEN
(der europäischen
Normungsinstitution) nicht 1:1 übernommen werden.
Die ISO-Normen können an die Verhältnisse in
Europa angepasst werden.
(Die drei ISO-Normentwürfe
können in der
aktuellen FDIS-Version von interessierten RUNDBRIEF-LeserInnen
via nik@akwasser.de kostenlos angefordert werden.)
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
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