Pressemitteilung
der ödp
Bayern
Transparenz-Urteil
zur Geheimhaltung in kommunalen GmbHs: Verwaltungsgerichtshof
erklärt ödp-Bürgerbegehren für zulässig
- Auswirkung auf alle bayerischen Städte.
ödp: "Ein Meilenstein für alle, denen die Geheimpolitik
in den städtischen GmbHs ein Dorn im Auge ist!"
Das von der ödp initiierte Bürgerbegehren "Mehr
Bürgerbeteiligung statt geheimer Rathauspolitik" zur
Abschaffung der Geheimhaltungspflicht in kommunalen GmbHs ist zulässig.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Montag (8.5.06) die
Berufungsklage der Stadt Passau gegen ein entsprechendes Urteil
des Verwaltungsgerichts Regensburg zurückgewiesen und eine
Revision nicht zugelassen. Die ödp will erreichen, dass die
Medien vorab über die Tagesordnung der GmbH-Aufsichtsgremien
informiert werden. Die Verschwiegenheitspflicht für Kreis-
und Stadträte soll aufgehoben werden. Themen, die vor der
Auslagerung in kommunale Gesellschaften öffentlich diskutiert
wurden, sollen demnach nicht der Geheimhaltung unterliegen.
Das höchstrichterliche Urteil ist von landesweiter Bedeutung:
Die bayerische ödp plant bereits die Ausdehnung ihres "Transparenzantrages" auf
zahlreiche bayerische Städte, in denen nun die Gesellschaftsverträge
der GmbHs um einen "Transparenzpassus" erweitert werden
sollen.
"Mit dem Urteil ist der Geheimhaltungspolitik endlich ein
Riegel vorgeschoben", freut sich Bernd Scheibner, stellvertretender ödp-Landesvorsitzender
und offizieller Vertreter des Bürgerbegehrens. "Das Urteil
ist ein Meilenstein, ein großartiger Erfolg für alle
Bürger, denen die Geheimpolitik in den städtischen GmbHs
schon lange ein Dorn im Auge ist. Bei Entscheidungen beispielsweise über
Buslinien, Strom-, Gas-, Wasser- und Hallenbadpreise sowie Großprojekte
geht es immer um das Geld der Bürger. Deshalb fordern wir
Bürgerbeteiligung statt Geheimpolitik", erklärte ödp-Landesgeschäftsführer
Urban Mangold als Initiator des Passauer Transparenzantrages. "Dem
Bürger wird mit diesem Urteil ein Stück Demokratie zurückgegeben,
das ihm durch die Gründung der GmbHs genommen wurde",
sagte der Passauer Rechtsanwalt Andreas Herrmann, der das Bürgerbegehren
vor dem VGH vertrat.
Der Passauer Stadtrat
hatte im Juni 2004, obwohl die erforderliche Zahl an Unterschriften
vorlag, die Zulassung des Bürgerbegehrens
in einer Patt-Abstimmung verweigert. Die Vertreter der Initiative
reichten daraufhin eine Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg
ein. Oberbürgermeister Albert Zankl vertrat die Auffassung,
dass die Aufhebung der Geheimhaltung nicht mit geltendem Recht
vereinbar sei. Das Gericht widersprach im Februar 2005 dieser Ansicht
und verpflichtete die Stadt zur Zulassung des Bürgerbegehrens.
Die Stadt legte dagegen Berufung ein und unterlag nun abermals
beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Die Passauer Bürgerinnen und Bürger dürfen nun
selbst darüber abstimmen, wie verschwiegen sie ihre GmbHs
haben möchten. "Die Stadt hat mit dem Geld der Bürger
zwei Prozesse gegen die Bürger geführt. Sie sollte
jetzt endlich nach dem gesprochenen Recht handeln, keine weiteren
Kosten verursachen und das Ziel des Bürgerbegehrens von
sich aus übernehmen. Dann wäre der Bürgerentscheid
nicht mehr nötig", fordert Bernd Scheibner.
Rückfragen beantwortet Ihnen gerne die ÖDP-Landesgeschäftsstelle
unter
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oder Tel. (0851) 93 11 31, Fax 93 11 92