aktualisiert:
14. Mai 2006

 

 

 

 

 

 

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  Recht & Unrecht  

WasserInBürgerhand!

9.5.2006

Bayrischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet für Transparenz kommunaler GmbHs

zur Erinnerung:
das Gericht in Regensburg hatte im Februar 2005 in seiner Urteilsbegründung wörtlich erklärt: (Artikel)

"Einer Kommune und ihren Gesellschaften, welche ihre Bürger lediglich als unmündige Störenfriede ansehen, die sowieso nicht wissen, was richtig ist (...), fehlt der Respekt vor dem Souverän. Aufsichtsratsvorsitzende und Geschäftsführer, die ausschließlich sich selber das Recht einräumen zu bestimmen, zu welchen Zeitpunkten und in welchen Portionen die Öffentlichkeit unterrichtet wird, wollen (...) die öffentliche Meinungsbildung verkürzen und in eine bestimmte Richtung beeinflussen (...) Die plurale Demokratie lebt aber von der freien Meinungsbildung".

Jetzt bestätigte der Bayrische Verwaltungsgerichtshof das Urteil.

 


Pressemitteilung der ödp Bayern


Transparenz-Urteil zur Geheimhaltung in kommunalen GmbHs: Verwaltungsgerichtshof erklärt ödp-Bürgerbegehren für zulässig - Auswirkung auf alle bayerischen Städte.

ödp: "Ein Meilenstein für alle, denen die Geheimpolitik in den städtischen GmbHs ein Dorn im Auge ist!"

Das von der ödp initiierte Bürgerbegehren "Mehr Bürgerbeteiligung statt geheimer Rathauspolitik" zur Abschaffung der Geheimhaltungspflicht in kommunalen GmbHs ist zulässig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Montag (8.5.06) die Berufungsklage der Stadt Passau gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg zurückgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Die ödp will erreichen, dass die Medien vorab über die Tagesordnung der GmbH-Aufsichtsgremien informiert werden. Die Verschwiegenheitspflicht für Kreis- und Stadträte soll aufgehoben werden. Themen, die vor der Auslagerung in kommunale Gesellschaften öffentlich diskutiert wurden, sollen demnach nicht der Geheimhaltung unterliegen.

Das höchstrichterliche Urteil ist von landesweiter Bedeutung: Die bayerische ödp plant bereits die Ausdehnung ihres "Transparenzantrages" auf zahlreiche bayerische Städte, in denen nun die Gesellschaftsverträge der GmbHs um einen "Transparenzpassus" erweitert werden sollen.

"Mit dem Urteil ist der Geheimhaltungspolitik endlich ein Riegel vorgeschoben", freut sich Bernd Scheibner, stellvertretender ödp-Landesvorsitzender und offizieller Vertreter des Bürgerbegehrens. "Das Urteil ist ein Meilenstein, ein großartiger Erfolg für alle Bürger, denen die Geheimpolitik in den städtischen GmbHs schon lange ein Dorn im Auge ist. Bei Entscheidungen beispielsweise über Buslinien, Strom-, Gas-, Wasser- und Hallenbadpreise sowie Großprojekte geht es immer um das Geld der Bürger. Deshalb fordern wir Bürgerbeteiligung statt Geheimpolitik", erklärte ödp-Landesgeschäftsführer Urban Mangold als Initiator des Passauer Transparenzantrages. "Dem Bürger wird mit diesem Urteil ein Stück Demokratie zurückgegeben, das ihm durch die Gründung der GmbHs genommen wurde", sagte der Passauer Rechtsanwalt Andreas Herrmann, der das Bürgerbegehren vor dem VGH vertrat.

Der Passauer Stadtrat hatte im Juni 2004, obwohl die erforderliche Zahl an Unterschriften vorlag, die Zulassung des Bürgerbegehrens in einer Patt-Abstimmung verweigert. Die Vertreter der Initiative reichten daraufhin eine Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg ein. Oberbürgermeister Albert Zankl vertrat die Auffassung, dass die Aufhebung der Geheimhaltung nicht mit geltendem Recht vereinbar sei. Das Gericht widersprach im Februar 2005 dieser Ansicht und verpflichtete die Stadt zur Zulassung des Bürgerbegehrens. Die Stadt legte dagegen Berufung ein und unterlag nun abermals beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Die Passauer Bürgerinnen und Bürger dürfen nun selbst darüber abstimmen, wie verschwiegen sie ihre GmbHs haben möchten. "Die Stadt hat mit dem Geld der Bürger zwei Prozesse gegen die Bürger geführt. Sie sollte jetzt endlich nach dem gesprochenen Recht handeln, keine weiteren Kosten verursachen und das Ziel des Bürgerbegehrens von sich aus übernehmen. Dann wäre der Bürgerentscheid nicht mehr nötig", fordert Bernd Scheibner.


Rückfragen beantwortet Ihnen gerne die ÖDP-Landesgeschäftsstelle unter
Presseservice@oedp-bayern.de
oder Tel. (0851) 93 11 31, Fax 93 11 92

 

 
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